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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Der Vermittlungsvertrag zwischen Tour-Agentur und Kunden wird nach Zusendung der Bestätigung wirksam.

Angebotsoption: Auf kurzfristige Angebote (eine Woche vor Führungsbeginn) gewähren wir Ihnen eine Option von 36 Stunden, bei längerfristigen (zwei Wochen bis ein Monat vor Führungsbeginn) von drei Tagen, bei langfristigen (über ein Monat vor Führungsbeginn) von einer Woche, oder nach besonderer Vereinbarung.

Bezahlung: Der Vermittlungsvertrag zwischen Tour-Agentur und Kunden wird nach Zusendung der Bestätigung wirksam. Sobald das Führungsentgelt auf unserem Konto eingegangen ist, ist der Auftrag zwischen Kunde und Gästeführer (GF) bindend. Wenn Sie bar vor Ort zahlen möchten, brauchen wir von Ihnen eine Kostenübernahmeerklärung (einen Vordruck senden wir Ihnen zu).

Buchung: Bitte geben Sie bei einer schriftlichen Buchung eine Telefonnummer, sowie Ihre Adresse und unbedingt die MobilNummer eines Ansprechpartners vor Ort an. Ebenso benötigen wir eine E-Mail-Adresse oder Faxnummer. Sie erhalten von uns per eMail eine Bestätigung der Buchung mit allen Angaben über Treffpunkt und Programm.

Gruppengröße: Bei Führungen zu Fuß und bei Innenbesichtigung: 25 Personen. Bei größeren Gruppen sind mehrere Gästeführer/innen (GF) erforderlich.

Nachtzuschlag: Endet die Tour nach 21 h wird ein Nachtzuschlag pro Gästeführer von Euro 20,00 brutto erhoben.

Stornierung/Rücktritt: Stornierungen können nur schriftlich erfolgen. Das Stornoentgelt pro Buchungsposten beträgt Euro 30,00 brutto. Bei der „Verbrecherjagd“, der Mittelalter-Kriminal-Rallye und anderen Arrangements mit mehreren Mitwirkenden sind es mindestens Euro 120,00, bei mehr als vier Mitwirkenden erhöht sich das Stornierungsentgelt entsprechend. Wir erinnern daran, dass sich unsere Gästeführer/innen (GF) den Termin für Sie freihalten. Bei einem Rücktritt innerhalb der letzten Woche vor dem o.g. Termin berechnen wir daher 50% des GF-Honorars. Bei einem Rücktritt, der weniger als drei Werktage vor dem Termin erfolgt, sind 100% des Honorars zu zahlen.

Bei Kooperationen mit weiteren Partnern (Restaurants, Bustransfer u.ä.) gelten jeweils deren Stornierungsbedingungen. Domführungen müssen 16 Tage vor Führungstermin storniert werden, sonst ist die Domabgabe in voller Höhe zu entrichten.

Treffpunkt: Dieser ist in der Regel am Römertorbogen am Dom, zwischen der Domturmfassade und KölnTourismus (Adresse: Domkloster). Nach Absprache kann der GF auch zu einem anderen Treffpunkt kommen. Liegt dieser außerhalb der Domumgebung aber innerhalb der Innenstadt, wird der Mehraufwand pauschal mit Euro 20,00 brutto berechnet.

Umbuchung: Sollte der Kunde Umbuchungen des bestätigten Programms wünschen, sind diese nur in Absprache mit eventuell anderen Veranstaltern möglich. Für jeden Umbuchungsposten wird ein Bearbeitungsentgelt von Euro 10,00 brutto erhoben. Bei der „Verbrecherjagd“, der Mittelalter-Kriminal-Rallye oder anderen Arrangements mit mehreren Mitwirkenden sind es mindestens Euro 40,00, bei mehr als vier Mitwirkenden erhöht sich das Umbuchungsentgelt entsprechend.  Bei einer Umbuchung innerhalb der letzten Woche vor dem vereinbarten Termin berechnen wir 50% des Honorars. Bei einer Umbuchung, die weniger als drei Werktage vor dem Termin erfolgt, sind 100% des Honorars zu zahlen. Bei Domführungen beachten Sie bitte den Hinweis unter „Stornierung“.

Verlängerung: Pro Stunde in deutscher Sprache Euro 50,00 brutto, Fremdsprache brutto Euro 60,-/h.

Vermittlung: Die Vermittlung durch Tour-Agentur ist für den Auftraggeber kostenlos. Rechtsansprüche gegenüber dem Vermittler bestehen nicht. Der Kunde wird gebeten, die übermittelten Daten zwecks Vermittlung eines oder mehrerer Gästeführer sofort zu überprüfen und ggf. umgehend zu reklamieren.

Der Führungsauftrag kommt zwischen Gästeführer (GF) und Kunde zustande. Der Gästeführer haftet für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch ihn selbst oder seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung bezieht sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs sowie den vereinbarten Zeitrahmen und ist begrenzt auf den Betrag des Honorars.

Wartezeit: Die GF warten 30 Minuten; falls die Gruppe in dieser Zeit nicht eintrifft, sind 100% des Honorars zu leisten. Bitte setzen Sie sich im Falle der Verspätung mit dem Guide über Handy in Verbindung, damit er weiß, dass sich die Gruppe verspätet und er länger als 30 Minuten wartet. Wenn Sie den Guide telefonisch nicht erreichen und Sie auch über das Büro (Mo – Fr 9:30 h – 18 h / 18:30 h) keinen Kontakt herstellen können, müssen Sie spätestens 40 Minuten nach vereinbartem Zeitpunkt am Treffpunkt sein, sonst ist der Guide gegangen. Bei schlechten Wetterverhältnissen wird Ihr Guide nicht die gesamte Wartezeit am Römertorbogen stehen, sondern ggf. gegenüber beim Domforum. Das Honorar ist ab dem vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen. Die Führung verkürzt sich entsprechend und geht über den vereinbarten Zeitrahmen nicht hinaus, wenn der Kunde nichts anderes mit dem Guide vereinbart.

Etwa die Hälfte unserer Guides erfüllt die EU-Ausbildungsnorm DIN EN 15565 für Gästeführer (600 Zeitstunden Ausbildung) und hat das BVGD-Zertifikat DIN EN erhalten, erkennbar an dem Guide-Button BVGD-DIN EN. Wir arbeiten generell mit Guides zusammen, die nach den Richtlinien des Bundesverbandes der Gästeführer in Deutschland (BVGD) geschult worden sind. Die Grundschulung betrug etwa 300 Zeitstunden. Unsere Guides sind daher entsprechend flexibel und in der Lage, auf unterschiedliche Bedürfnisse der Gäste einzugehen. Sie nehmen kontinuierlich an weiteren Fortbildungen teil.